Buchhaltung für Anfänger:
Das musst Du als Selbstständiger und Freiberufler wissen

✎ von Mandy – 🕒 erstellt am 19. Juni 2024 – 🕙 aktualisiert am 24. September 2024

Ganz ehrlich: Um als Selbständiger die Buchhaltung selbst zu machen, musst Du kein Buchhalter werden.

In den meisten Firmen wiederholen sich wenige Buchungssätze in der Endlosschleife. Da reicht es für Unternehmer und Selbstständige absolut aus, die Grundlagen der Buchhaltung zu lernen und darum geht es in diesem Blogartikel. 

ACHTUNG: nicht alles betrifft auch Dein Unternehmen. Bevor bei Dir ein “Das-lerne-ich-nie“ aufploppt, überspring einfach den jeweiligen Absatz und lies da weiter, wo es Dich betrifft.

Am Ende würden wir uns total freuen, wenn Du Dich sicher genug fühlst, um mit Deinem Steuerberater auf Augenhöhe über Deine Buchhaltung zu sprechen. Noch besser: vielleicht überlegst Du sogar, Deine Buchführung selbst zu machen. 

Die Grundlagen der Buchhaltung für Anfänger erklärt

Wir fangen mal mit der offiziellen Definition an und arbeiten uns dann in die Praxis vor. 

Was ist Buchhaltung / Buchführung? 

Buchhaltung ist eigentlich die Abteilung eines Unternehmens, in der die Buchführung erledigt wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch unterscheidet das aber selten jemand. 

Buchführung: Unter dem Begriff Buchführung versteht man die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitlich und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge aufgrund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild eines Unternehmens. (Quelle: Haufe).

Buchführung einfach erklärt: 

In der Buchführung bereitest Du den Schuhkarton mit Belegen und Quittungen so auf, dass Dein Steuerberater daraus einen vernünftigen Jahresabschluss für Dein Unternehmen erstellen kann. 

Warum sollte jeder Selbstständige Buchhaltung lernen?

Weil ohne dieses Grundwissen irgendwann eine komplett unerwartete Steuernachzahlung auf Dich zukommen kann.

Wenn Du die Grundlagen der Buchführung verstehst und als Selbständiger Deine Buchhaltung sorgfältig machst, dann kannst Du einplanen, wie viele Steuern Du zahlen wirst. Mit diesem Wissen kannst frühzeitig finanzielle Rücklagen bilden.  

Buchhaltung für Selbstständige ist der Gamechanger, wenn es darum geht, ein profitables Unternehmen aufzubauen. 

Aber auch in der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater bist Du im Vorteil, wenn Du Deine eigene Buchhaltung verstehst.  

“Bitte prüfen Sie die OPOS-Liste.” 

Das ist ein typischer Steuerberater-Satz. An dieser Stelle steigen schon die ersten Unternehmer gedanklich aus.

Dabei geht es hier um Geld. Um Dein Geld. Die OPOS-Liste ist die Liste der offenen Posten. Also unbezahlte Rechnungen. Solche Listen werden wie durch Zauberhand kürzer, sobald Unternehmer sich mit der eigenen Buchhaltung beschäftigen. Unternehmen mit einer professionellen Buchführung behalten die offenen Rechnungen im Blick und verfügen deutlich öfter über ein Mahnwesen.  

Um langfristig ein erfolgreiches Unternehmen zu führen, brauchst Du nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch einen guten Überblick über Deine Finanzen. So stellst Du sicher, dass Du Dein Unternehmen sicher durch Krisen steuerst. 

Die meisten Selbstständigen lernen Buchhaltung als Quereinsteiger.

Im BWL-Studium oder in der Meisterklasse lernen sie einige Grundlagen, aber oft haben Gründer nie vorher einen Beleg gebucht. Das ist gar nicht so schwer und die Kosten für die Buchhaltung sind oft geringer, wenn Du als Selbständiger die Buchhaltung selber machst. 

Also trau Dich ran an die Buchhaltung.

Buchhaltung für Anfänger Team

Buchhaltung: Diese Begriffe solltest Du kennen

Keine Sorge, so viele brauchst Du nicht. Und auswendig lernen musst Du sie natürlich auch nicht.

Du kannst diesen Teil aber auch gern überspringen und später als Nachschlagewerk für Dich nutzen. 

Wir fassen hier mal die wichtigsten Punkte zusammen: 

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchführung?

Auf dem Papier ist die doppelte Buchführung deutlich komplexer. Aber wer bucht heutzutage noch auf einem T-Kontenblock? 

In meinem ersten Unternehmen bin ich 1996 mit der einfachen Buchhaltung gestartet. In lexware konnte ich “einfache Buchführung” auswählen. Für unsere kleine Baufirma reichte das aus.

Seitdem hat sich bei mir ein bisschen was verändert: Aus Lexware wurde lexoffice*. Die Möglichkeit, die einfache Buchführung zu wählen, gibt es in lexoffice nicht. Die Eingabemaske ist so übersichtlich gestaltet, dass Du Dich wirklich nicht vor der doppelten Buchführung fürchten musst. 

Falls Du davor Angst hattest: Kannst Du abhaken. Komplett unbegründet. 

Das Konto mit Soll und Haben

Bitte jetzt nicht den Artikel schließen. Bei Soll und Haben schalten viele Unternehmer mental ab. Dabei ist das nur eine etwas komplizierte Art, sicherzustellen, dass kein Geld in der Buchführung verloren geht.

In der Buchhaltung werden alle Einnahmen und Ausgaben auf Sachkonten gebucht. Ein Sachkonto ist die Kategorie, in welcher die jeweilige Zahlung einsortiert wird.

Jede Transaktion wird auf mindestens zwei Sachkonten erfasst: einem Soll-Konto und einem Haben-Konto.

Stell Dir das mal vor wie zwei Wassergläser. Wenn aus dem einen Glas was rausgeht, wird der Wasserstand weniger. Aber das Wasser muss in das andere Glas rein, deswegen wird der Wasserstand dort mehr. 

Wenn Du mit einem modernen Buchhaltungsprogramm wie lexoffice* arbeitest, wirst Du wahrscheinlich fix in der Lage sein, Deine eigene Buchführung zu machen, ohne je mit Soll und Haben konfrontiert worden zu sein. Mit diesem Buchhaltungstool musst Du auch keine Buchungssätze bilden. Deswegen lieben wir es so. 

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Bilanz

Es gibt mehrere Möglichkeiten, auszurechnen, wie viel Gewinn Dein Unternehmen macht. Dabei gibt es komplexere und einfachere Möglichkeiten. Je größer Deine Firma ist, desto komplexer wird die Rechnerei (und damit auch die Buchführung). 

EÜR: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist ein vereinfachtes Verfahren zur Gewinnermittlung. Vor allem für kleinere Unternehmen und Selbstständige. Im Gegensatz zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden in der EÜR fast nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben erfasst. Also nur die Zahlungen, die tatsächlich auf Deinem Bankkonto eingegangen sind oder von dort abgegangen sind. 

GuV: Die GuV ist in der Regel detaillierter und komplexer als die EÜR. Sie ist Teil des Jahresabschlusses und betrachtet die Einnahmen und Ausgaben nach dem Leistungszeitraum. Sie stellt Aufwendungen und Erträge dar, auch wenn noch keine Zahlung erfolgt ist. 

Bilanz: Die Bilanz zeigt detailliert zu einem Stichtag, was Dein Unternehmen besitzt (Vermögen), wofür es Geld schuldet (Verbindlichkeiten) und wie viel Eigenkapital Du in das Unternehmen investiert hast. Die Bilanz hilft Dir zu sehen, ob Dein Unternehmen gesund ist und ob es genug Vermögenswerte hat, um die Verbindlichkeiten zu decken.

Wir kommen später noch darauf zu sprechen, wer welche Berechnung nutzt. Aber tatsächlich ist das mit modernen Buchhaltungsprogrammen fast schon unerheblich, denn die Eingaben sind für alle gleich. lexoffice* kann sowohl eine EÜR als auch eine GuV aus Deinen Buchungen erstellen. Die Bilanz erstellt allerdings Dein Steuerberater. Das kann lexoffice leider nicht. 

Kontenarten: Bestandskonten (Bilanz) und Erfolgskonten (GuV)

Weil in Deutschland wirklich alles eine separate Bezeichnung braucht, haben auch die Konten eine. In der Bilanz sind es Bestandskonten, in der GuV sind es Erfolgskonten. Damit Du es mal gehört hast, hier noch mal im Detail: 

Erfolgskonten: Erfolgskonten erfassen die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum, normalerweise für ein Geschäftsjahr. Sie dienen dazu, den Gewinn oder Verlust eines Unternehmens zu ermitteln und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dargestellt. Beispiele für Erfolgskonten sind Umsatzerlöse, Betriebskosten und Zinsaufwendungen.

Bestandskonten: Bestandskonten werden verwendet, um Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eigenkapital eines Unternehmens zu verfolgen. Sie erfassen die finanzielle Position zu einem bestimmten Zeitpunkt – dem Bilanzstichtag. Beispiele für Bestandskonten sind Bankkonto, Warenbestand, Darlehenskonto und Eigenkapital.

Inventur

Wenn Du schon im Handwerk oder im Handel gearbeitet hast, weißt Du: Im Januar ist Inventur.
Da wird jeder Pinsel und jede Büroklammer gezählt und dokumentiert. Diese Vermögenswerte werden dann auf den jeweiligen Sachkonten erfasst. So sieht man, wie es dem Unternehmen finanziell geht. 

Kreditoren und Debitoren

Diese beiden Typen kommen in der Buchhaltung häufig vor. Kreditoren sind Lieferanten, Dienstleister und alle, die Dir Rechnungen schreiben.
So habe ich mir das anfangs gemerkt: Der Kreditor gibt Dir seine Leistung als Kredit. Oft liefern er das Produkt oder erbringen die Dienstleistung, bevor Du die Rechnung bezahlst.
Kredit kommt vom lateinischen „credere“ ab, es bedeutet „glauben“ oder „vertrauen“. Zahlst Du die Rechnung zu spät, wird der Kreditor zum Gläubiger.

Debitoren sind Deine Kunden.
Das lateinische Wort „debita“ bedeutet Schulden. Den Begriff kennst Du wahrscheinlich – bei der Bank bekommst Du manchmal eine Debit-Karte. Zahlt Dein Kunde zu spät, wird er zum Schuldner.

Auch hier mach Dir lexoffice das Buchhaltungs-Leben leichter. Kreditoren und Debitoren findest Du in lexoffice nicht, dort heißen sie Lieferanten und Kunden.

OPOS, SuSa und BWA – Abkürzungen in der Buchhaltung

In der Buchhaltung gibt es manchmal Abkürzungen, die wie ein Geheim-Code klingen. Aber „Betriebswirtschaftliche Auswertung“ ist ein sperriger Begriff und kostet beim Eintippen wertvolle Zeit.

Damit Du künftig mitreden kannst, findest Du hier auf einen Blick einige wichtigste Abkürzungen.

OPOS – Liste der offene Posten – auch OP-Liste oder OPS-Liste genannt. Sie listet alle Forderungen und Verbindlichkeiten auf. Du siehst, welche Rechnungen noch nicht bezahlt wurden.

SuSa – Liste der Summen und Salden – Sie ist so ähnlich wie die OPOS-Liste. Nur betrachtet diese Auswertung nicht nur die offenen Posten, sondern zeigt alle Sachkonten in der Buchhaltung. In diesen Listen findest Du alle Kontenbewegungen in Deiner Buchhaltung.

BWA – Betriebswirtschaftliche Auswertung – Sie zeigt finanzielle Informationen und wichtige Kennzahlen Deines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist die Grundlage der BWA. Es gibt nicht DIE EINE BWA. Je nach Programm oder Einstellung im Tool kann die BWA individuell angepasst werden.

AfA – Absetzung für Abnutzung – Bestimmte Anschaffungen mindern nicht sofort den Gewinn Deines Unternehmens. Bei Fahrzeugen und Maschinen werden die Kosten auf mehrere Jahre verteilt. In der Buchhaltung nennt man das Abschreibung.

SKR – Standardkontenrahmen – Alle Transaktionen in der Buchhaltung werden auf bestimmte Sachkonten gebucht. Damit es hier kein Durcheinander gibt, arbeiten Steuerberater und Buchhalter mit einheitlichen Kontenrahmen. Darum Standard.

EB oder SB – Endbestand oder Anfangsbestand – Auf den Bestandskonten (z.B. Forderungen, Bank, Darlehen) steht zum Ende des Jahres ein Saldo – der Endbestand. Dieser wird am 01.01. des Folgejahres als Anfangsbestand übertragen.

Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Buchhaltung zu beachten?

In einem Land, in dem die Breite der Zebrastreifen gesetzlich festgelegt ist und in dem wir auf DIN A4 Papier schreiben, wundert es Dich sicher nicht, dass auch die Buchführung rechtlichen Grundlagen unterliegt. 

Wer ist buchführungspflichtig? 

ACHTUNG: diese Buchführungspflicht ist umgangssprachlich etwas ganz anderes als gesetzlich. Denn im umgangssprachlichen Sinn muss jeder eine Buchführung machen, der selbstständig (oder freiberuflich) ist. Denn die Buchführung ist die Grundlage der Besteuerung. Diese umgangssprachliche Buchführung wird von zahlreichen Selbstständigen am Samstagmorgen gemacht und landläufig von vielen Buchführenden grundlos gehasst. 

ABER: im gesetzlichen Sinn ist hier die doppelte Buchführung als Vorbereitung zu einer Bilanzierung gemeint, die erst für Unternehmen ab 80.000 Euro Gewinn und 800.000 Euro Umsatz greift.

Deswegen unser Praxistipp: Mach Deine Buchführung mit lexoffice* und lass Deinen Steuerberater den Abschluss machen. Der kümmert sich dann darum, dass Du die gesetzlichen Vorgaben einhältst. 

Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?

Auch hier gelten die Buchführungspflicht-Umsatzgrenzen:

Doppelte Buchführung ist für Unternehmen ab 80.000 Euro Gewinn und 800.000 Euro Umsatz verpflichtend.

Was sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD)?

Damit in Deinem Unternehmen alles vorschriftsmäßig abläuft und Du keinen Stress mit dem Finanzamt riskierst (gehe nicht über Los und ziehe keine 2000 Euro ein), empfehlen wir, die GoBD einzuhalten. 

Zu den wichtigsten Grundsätzen der GoBD gehören:

  • Nachvollziehbarkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar sein. Das bedeutet, es muss ersichtlich sein, wer, wann, was, warum und wie gebucht hat.
  • Vollständigkeit: Alle steuerrelevanten Daten müssen erfasst und vollständig dokumentiert werden.
  • Richtigkeit: Die Buchführung muss sachlich richtig und inhaltlich zutreffend sein.
  • Verfahrensdokumentation: Es muss eine Verfahrensdokumentation erstellt werden, die die eingesetzten EDV-Systeme und die Abläufe der Buchführung beschreibt.
  • Revisionssicherheit: Die Buchführung muss so gestaltet sein, dass sie einer Prüfung durch das Finanzamt standhalten kann.

Das hört sich jetzt so an, als ob das nur ein staatlich geprüfter Bilanzbuchhalter oder Steuerberater kann. Tatsächlich ist eine sorgfältige Arbeitsweise nach einem wirklich guten System alles, was Du brauchst. 

Unsere Checkliste ist ein guter Anfang. 

Die praktische Checkliste

für Deine Buchhaltung mit lexoffice

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Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Kontenrahmen nutzen – Was ist ein SKR?

Einheitliche Kontenrahmen sind eine enorme Hilfe für professionelle Buchhalter und Steuerberater, die mit vielen Unternehmen arbeiten. Damit jede Buchhaltung nachvollziehbar ist, werden die Konten standardisiert und nach einem einheitlichen Schema organisiert. So wie bei allen Neubauten das Gästeklo immer der kleine Raum in der Nähe der Haustür ist. Dieses System hat sich bewährt.  

Wir bleiben mal bei diesem Beispiel: Der Kontenrahmen sorgt in Deiner Buchhaltung für Ordnung und Übersicht. Wie die Zimmer Deines Hauses. Genauso wie Du zu Hause aufräumst, machst Du es auch in der Buchhaltung. Töpfe gehören in die Küche, Shampoo lieber ins Bad. 

Dabei sortierst Du Deine Buchhaltung genauso logisch wie Dein Haus: es gibt eine grobe und feine Unterteilung. Also Töpfe gehören in die Küche. Und in der Küche in den Schrank neben dem Herd. 

Wir machen mal ein Beispiel:
Die Kosten für Dein Hosting gehört zu den Ausgaben.
Jetzt brauchen wir noch den richtigen Schrank.
In lexoffice kannst Du über einen vereinfachten Kontenrahmen suchen und Deine Rechnung ordentlich einsortieren. Telekommunikation => Internet. 

Weil die Anforderungen über alle Branchen hinweg unterschiedlich sind, gibt es mehrere Kontenrahmen. 

Lexoffice bietet den SKR03 und SKR04 an.

SKR steht für Standardkontenrahmen. 

Der SKR03 ist hervorragend für den Handel geeignet, da er nach Prozessen gegliedert ist. Der SKR04 ist deutlich detaillierter und bietet sich deswegen für größere Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und Abteilungen an. 

Es gibt außerdem Spezialkontenrahmen, wie den SKR42 oder SKR49 für gemeinnützige Gesellschaften. 

Am besten fragst Du Deinen Steuerberater, welcher Kontenrahmen für Dich passt. 

Bei manchen Buchhaltungs-Tools kann man den Kontenrahmen erweitern und an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Die Möglichkeit hat lexoffice leider nicht. Das empfinden einige Unternehmern und Steuerberater als Nachteil. 

Nach 25 Jahren in der Buchhaltung habe ich schon kreativ angepasste Kontenrahmen gesehen – auch wenn ich mir manchmal weitere Sachkonten in lexoffice wünsche, finde ich das okay. Ich arbeite lieber mit dem Programm als dagegen. 

Wie wir trotz des starr vorgegebenen Kontenrahmens sehr kreativ mit lexoffice arbeiten, kannst Du in unserem Buchhaltungspaket erfahren. 

Soll- und Ist-Versteuerung in der Buchhaltung

Hört sich langweilig an: Hier entscheidest sich aber, ob Du die Umsatzsteuer für Deine Kunden finanziell vorstreckst oder nicht. 

Die Soll- und Ist-Versteuerung bezieht sich immer auf die Umsatzsteuer. Die Art der Versteuerung bestimmt, wann die Umsatzsteuer erfasst und ans Finanzamt abgeführt wird. 

Ist-Versteuerung: Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst erfasst und abgeführt, wenn die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Das bedeutet, Du zahlst die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt , wenn Dein Kunde die Rechnung beglichen hat. 

Soll-Versteuerung: Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer in dem Zeitraum erfasst und abgeführt, in dem eine Rechnung ausgestellt wird.
Das bedeutet, dass Du die Umsatzsteuer unabhängig vom tatsächlichen Zahlungseingang immer sofort abführen musst. Du gehst für Deine Kunden in Vorleistung. 

Je nach Unternehmensgröße und Höhe Deiner Rücklagen, macht es Sinn, die Ist-Versteuerung zu wählen. Damit hast Du definitiv nicht so viel gebundenes Kapital. 

Gut zu wissen: Ab einem Vorjahresumsatz von 800.000 Euro sind Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen zur Soll-Versteuerung verpflichtet. In lexoffice kann die Versteuerung nur zu Beginn ausgewählt werden. Eine Änderung im bestehenden Account ist nicht möglich.

Buchhaltungs-Aufgaben: So organisierst Du Deine Buchführung

Es ist eigentlich wie mit allem im Leben: Wenn Du weißt, wie es geht, ist es gar nicht so schwer. 

Deswegen haben wir auch unsere Buchhaltungs-Checkliste erstellt, die Dir das Buchhaltungs-Leben unfassbar erleichtern wird. 

Was gehört zur vorbereitenden Buchhaltung?

Ganz klassisch gehört zur vorbereitenden Buchhaltung das Scannen von Belegen und das Kontieren von Einnahmen und Ausgaben. 

Also das Zuweisen in lexoffice zu den jeweils richtigen Konten. 

Eine sorgfältige und gewissenhafte vorbereitende Buchhaltung legt den Grundstein für genaue Finanzberichte und erleichtert die Zusammenarbeit mit Steuerberatern, die am Jahresende den Abschluss erstellen. 

Termine und Fristen im Auge behalten

Wichtige Termine sind die Einhaltung von Abgabefristen für Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen und die rechtzeitige Bearbeitung von Jahresabschlüssen. 

Wenn Du alle relevanten Termine im Blick hast, kannst Du Bußgelder und Verzögerungen vermeiden.

Auch hier hilft unsere Buchhaltungs-Checkliste.

Buchhaltung lernen - Struktur für Selbständige

Einnahmen: Angebote und Rechnungen

Mein Lieblings-Teil der Buchhaltung ist der, bei dem Geld auf dem Konto eingeht. 

Angebote und Auftragsbestätigungen erstellen

Angebote sind verbindliche Preisvorschläge für Produkte oder Dienstleistungen. Auftragsbestätigungen bestätigen die Annahme eines Angebots. Ist ja logisch. 

Bei der Erstellung von Angeboten und Auftragsbestätigungen ist es wichtig, alle relevanten Informationen wie Leistungsbeschreibungen, Preise, Lieferzeiten und Zahlungsbedingungen klar und präzise darzustellen.

Bitte vergiss nicht, ein Gültigkeitsdatum auf Deine Angebote zu schreiben. Sonst kommen Kunden nach Jahren mit einem uralt-Angebot, auf dem Deine Preise vor 10 Jahren stehen und wollen es annehmen. Bei lexoffice ist das Gültigkeitsdatum übrigens voreingestellt.

Eine professionelle Rechnung schreiben

Rechnungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Steuernummer, Leistungsbeschreibung, Preise und Zahlungsbedingungen enthalten. 

Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind nicht nur die rechtliche Grundlage für eine spätere Besteuerung, sondern auch ein super Kommunikationsmittel mit Kunden und Geschäftspartnern.

Nimm Dir deswegen ein paar Minuten Zeit, um Deine Rechnungen zu gestalten. Das geht in lexoffice* ganz hervorragend. Und auch die Möglichkeit, die E-Mail-Texte beim Rechnungsversand anzupassen, schätzen wir sehr.  

Kosten und Ausgaben: Belege

Prüfe die Eingangsrechnungen von Lieferanten und Dienstleistern sorgfältig. Wenn Du die Vorsteuer geltend machen möchtest, dann müssen sie folgende Angaben enthalten: 

  1. Name und Anschrift des Rechnungsstellers und des Empfängers (inkl. korrekter Firmenbezeichnung)
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers
  3. Datum der Rechnung
  4. fortlaufende Rechnungsnummer
  5. Menge und Art der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  7. das Entgelt
  8. Umsatzsteuersatz 7 oder 19 % und der Steuerbetrag
  9. gegebenenfalls Hinweis auf Steuerbefreiung
  10. Optional: Name und Anschrift des Leistungsempfängers, falls dieser von dem Rechnungssteller abweicht

Kleinbetragsrechnungen / Quittungen

Eine Kleinbetragsrechnung (oder auch Quittung) ist eine Rechnung über einen Betrag von maximal 250 Euro (Bruttobetrag inkl. Umsatzsteuer). 

Für Kleinbetragsrechnungen gelten besondere Vereinfachungsregeln. Folgende Angaben sollten enthalten sein: 

  • Name und Anschrift des Rechnungsabsenders (Dienstleister oder Lieferant). Dein Unternehmen muss als Empfänger nicht angegeben werden
  • Menge und Art der gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen
  • Bruttobetrag – also der Entgeltbetrag und der darauf entfallene Steuerbetrag in einer Summe. Der Umsatzsteuerbetrag muss nicht separat ausgewiesen werden, der gesetzlich vorgeschriebene Steuersatz von 7 % oder 19 % muss allerdings angegeben sein.
  • Datum der Rechnungsausstellung
  • Gegebenenfalls Hinweis auf Steuerbefreiung

Was passiert, wenn Belege fehlen?
“Eigentlich” gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. 

Falls der Beleg aber verloren gegangen ist, kannst Du in absoluten Sonderausnahmefällen einen Eigenbeleg erstellen. Vorsteuer kannst Du in diesem Fall nicht abziehen.

lexoffice bietet dazu eine praktische Vorlage:

Ersatzbeleg erstellen – Vorlage lexoffice

Aufbewahrungspflicht: Ablage und Aufbewahrung von Belegen

Für alle Belege gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. 

Das gilt für virtuelle Belege und für Deine Papierbelege. Ein unsortierter Schuhkarton, den Du im Ernstfall hervorkramen kannst, reicht aus. Deine Buchhaltung ist in lexoffice gut sortiert.  

Rechnungen aus E-Mails oder Portalen brauchst Du nicht auszudrucken, wenn Du die Buchhaltung mit lexoffice erledigst.

Wie oft muss ich die Buchhaltung machen? 

Du musst gar nichts. Aber wir empfehlen trotzdem, dass Du Deine Buchhaltung mindestens einmal pro Woche machst. Mindestens. 

Wenn Dein Unternehmen schon größer ist, natürlich häufiger. Vielleicht denkst Du: „So viel ist das gar nicht.“ Und dann sitzt Du drei Monate später wieder bis spätabends am Laptop und suchst Belege. An einem Samstag.

Du denkst jetzt vielleicht: „Ich bekomme doch noch so wenige Belege.“

Ich sage: Egal. Es ist ein tolles Gefühl, wenn Du einen Termin mit Deiner Buchhaltung hast und schon nach 15 Minuten alles erledigt ist. Dein Business wächst sicher. Da ist es doch wundervoll, wenn Deine Prozesse schon zu Beginn stehen und mitwachsen können.

Außerdem hast Du so immer den Überblick über Deine Finanzen. 

Es bringt Dir wenig, wenn Du vor einem Monat die Buchhaltung gemacht hast und da gute Rücklagen hattest. Diese Information altert schlecht, wenn Du nicht siehst, dass Dein Stromanbieter die Nachzahlung vorgestern abgebucht hat und Dein mühsam erarbeiteter Puffer dadurch gerade erheblich geschrumpft ist. 

Unsere Empfehlung: Beschäftige Dich regelmäßig mit Deinen Zahlen und behalte den Überblick. 

Brauchst Du einen Steuerberater?

Was sich für uns und unsere Kunden absolut bewährt hat: eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. 

Auch wenn Du jetzt die Grundlagen kennst, Deine Buchhaltung selber machst und mit lexoffice* arbeitest: 

Es gibt eine lange Liste von Aufgaben, die in jedem Betrieb regelmäßig anstehen. Du kannst mit Deinem Steuerberater individuell besprechen, was Du selbst erledigst und was Du abgeben möchtest. 

  • Finanzbuchhaltung
  • Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Jahresabschluss
  • Steuererklärungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnbuchhaltung
  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Es lohnt sich, gemeinsam eine individuelle Lösung zu finden, die genau zu Dir und Deinem Unternehmen passt. 

Empfehlungen

Wir empfehlen 

  • unsere Checkliste. Damit hast Du den Überblick über Deine Buchhaltung und vergisst nichts. 
  •  lexoffice*: ein super Buchhaltungs-Tool, mit dem wir unsere Buchhaltung machen. 

Jetzt hast Du die Grundlagen der Buchhaltung raus und kannst überlegen, ob Du Deine Buchhaltung selbst machen willst.

Du hast noch Fragen? Dann lass uns bei einem virtuellen Espresso darüber sprechen.

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